Netzentgelt
Zahlungspflicht
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eBus im Linienverkehr nur für Mobilität mit Strombezug ohne rückgespeiste Energie < 100 MWh p.a.
Norm: § 17 StromNEV
Erläuterung: Es besteht eine Zahlungspflicht in voller Höhe, da die Tatbestandsvoraussetzungen von Ausnahmevorschriften nicht vorliegen.